
(lat.) 'Stand des begangenen Delikts'. Bei Schadensersatzansprüchen wegen deliktischer Handlungen (z.B. Verletzung des Eigentums) ist jenes Gericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Handlung stattfand.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40204
Keine exakte Übereinkunft gefunden.